Produzentenverband und Film- und Medienverband NRW fordern bundesweit einheitliches Verbot von Dreharbeiten für fiktionale Kino- und Fernsehproduktionen
24.03.2020
Die Corona-Pandemie fordert einschneidende Maßnahmen von uns allen: Ansammlungen von mehr als zwei Menschen sind verboten worden, einzelne Bundesländer haben Ausgangsbeschränkungen erlassen. Die Regelungen hinsichtlich der Durchführung, Verschiebung und des Abbruchs von Dreharbeiten für fiktionale Kino- und Fernsehproduktionen sind jedoch bundesweit lückenhaft und bieten für die Betroffenen und Beteiligten keinen verbindlichen rechtlichen Rahmen.
Bei Dreharbeiten sind in den meisten Fällen mehrere Dutzend Menschen über lange Zeiträume auf engem Raum beisammen, körperliche Nähe und Berührungen können dabei nicht vermieden, die gebotenen Abstände untereinander nicht eingehalten werden. Die Corona-Pandemie macht die Fortführung von Dreharbeiten aus Gründen des Schutzes der Gesundheit, nicht nur der unmittelbar Beteiligten, unmöglich. Dass bundesweit alle Kultureinrichtungen, einschließlich der Kinos, geschlossen wurden, Dreharbeiten aber fortgeführt werden können, ist fahrlässig und unterwandert die allseitigen Anstrengungen zur Eindämmung der explosionsartigen Ausbreitung des Corona-Virus.
Produzentenverband und Film- und Medienverband NRW fordern eine sofortige, bundesweit gültige Regelung, die den Abbruch aller laufenden und die Verschiebung aller bevorstehenden Dreharbeiten ermöglicht, ohne die Verantwortung für diesen Schritt allein auf die einzelnen Produktionsunternehmen abzuwälzen. Die Gesundheit der vielen Filmschaffenden am Set ist nicht zu gewährleisten, denn soziale Distanzierung und vertrauensvolle, professionelle Dreharbeiten schließen einander aus.
Da es aufgrund der föderalen Struktur bislang keine einheitliche Regelung hierzu gibt, fordern wir Bundesländer, Kommunen, Arbeitsschutz- und Gesundheitsbehörden dringend dazu auf, von den ihnen gesetzlich zustehenden Möglichkeiten Gebrauch zu machen, und interpretationsfreie Verordnungen oder Allgemeinverfügungen zu erlassen und einen einheitlichen rechtsverbindlichen Rahmen für den Abbruch bzw. die Verschiebung von Dreharbeiten zu schaffen. Dieser muss auch für jene Produktionen gelten, die pandemiebedingt bereits in den letzten Tagen die Verantwortung für die Gesundheit der Teammitglieder, Schauspieler*innen und Dienstleister übernommen und Dreharbeiten auf eigenes Risiko unterbrochen oder verschoben haben. Dabei sollte auch Rechtssicherheit geschaffen werden hinsichtlich der umfassenden Anwendung von Entschädigungsansprüchen u.a. aufgrund des Infektionsschutzgesetzes.
Produktionsunternehmen müssen aktuell zwischen Beginn bzw. Fortführung der Dreharbeiten unter nicht einzuhaltenden Schutzvorkehrungen einerseits und Abbruch auf eigenes Risiko andererseits entscheiden. Da jegliche Durchführung von Dreharbeiten unverantwortlich wäre, müssen mehr und mehr Produktionen auf eigene Faust handeln und tun es auch – ohne eine zuverlässige rechtliche Grundlage bezüglich des Zugangs zu Rettungs- und Entschädigungsmaßnahmen der Bundes- und Landesregierungen und Entschädigung bzw. Übernahme von Mehrkosten seitens der beauftragenden Sender und finanzierenden Filmförderungen. Hier ist ein klarer Schritt der Behörden gefragt, um eine rechtliche Sicherheit zu schaffen, ebenso wie die Solidarität der Fernsehsender als Auftraggeber, Verantwortung über die bisherigen Zusagen hinaus zu übernehmen.
Die kommenden Tage und Wochen sind für den weiteren Verlauf der Corona-Pandemie entscheidend. Wir appellieren daher mit aller Dringlichkeit an die kompetenten Behörden, ein bundesweit einheitliches Verbot von fiktionalen Dreharbeiten für Kino- und Fernsehproduktionen zu erlassen.