Der Produzentenverband begrüßt die Erhöhung der Produzentenhonorare durch die FFA als wichtigen Schritt in Richtung einer angemessenen und zeitgemäßen Vergütung der Kinoproduzent*innen

17.10.2019

Mit den jüngsten Änderungen der FFA-Förderrichtlinien vom 14. Oktober 2019 werden jetzt unter anderem höhere Produzentenhonorare anerkannt. Bei Projekten mit Herstellungskosten zwischen 300.000,01 Euro und 500.000 Euro kann nun ein Produzentenhonorar von bis zu 25.000 Euro kalkuliert werden, bei höher budgetierten Projekten kann es bis zu 5 Prozent (vorher: 2,5 Prozent) der Herstellungskosten betragen. Die Deckelung des Produzentenhonorars liegt jetzt bei 250.000 Euro (vorher: 125.000 Euro).

Janine Jackowski, Vorstandsmitglied des Produzentenverbandes, sagt dazu: „Die Erhöhung der Produzentenhonorare ist ein wichtiger Schritt um den deutschen Kinofilm zu stärken. Zu lange war Deutschland bezüglich der Produzentengage und der Handlungskosten ein Schlusslicht im europäischen Vergleich und gelangt nun, mit der Verdoppelung des Produzentenhonorars, ins europäische Mittelfeld. Wir freuen uns sehr, dass wir eine breite Unterstützung der anderen Filmverbände erfahren haben und dass die Notwendigkeit, hier zu handeln, auch von der BKM gesehen wurde. Kinofilmproduzent*innen arbeiten über Jahre an einem Kinofilm, von der Entwicklung, über die Finanzierung und die Dreharbeiten bis hin zur Auswertung, und tragen dabei erhebliche wirtschaftliche Risiken. Aus diesem Grund ist eine angemessene Vergütung für die Produktion von Kinofilmen essentiell - insbesondere angesichts der erhöhten Produktionsvolumina durch Streamingdienste, PayTV und Fernsehen.“

Die Erhöhung der Produzentenhonorare ist das Ergebnis eines gemeinsamen Vorstoßes des Produzentenverbandes, der Produzentenallianz und des Film- und Medianverbandes NRW, mit Unterstützung anderer Unternehmerverbände der Filmwirtschaft, und einer geteilten Überzeugung, dass ein vielfältiger, florierender Kinomarkt angemessene Produktionsbedingungen und eine angemessene und zeitgemäße Vergütung der Produzent*innen zur Voraussetzung hat.

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